Dr. Michael Behmke
Partner | Patentanwalt | Düsseldorf
Patentstreitigkeiten
Dr. Michael Behmke (Michael) ist seit über 8 Jahren sowohl für mittelständische Unternehmen als auch multinationale Konzerne im gewerblichen Rechtschutz tätig. Sein patentanwaltlicher Schwerpunkt liegt derzeit auf Patentstreitigkeiten im Bereich der Telekommunikationstechnologie. Mit dieser Erfahrung unterstützt er zudem Mandaten dabei, ihre Ideen mit qualitativ hochwertigen Patentanmeldungen zu schützen. Auf Grund seiner Ausbildung und berufliche Praxis verfügt er über fundierte Kenntnisse in Optik, Laserphysik, Elektronik, Pumpentechnologie, Dünnschichtbearbeitung und Telekommunikation.
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Michael hat bei mehreren Verfahren am Bundespatentgericht und Europäischem Patentamt aktiv mitgewirkt, sowohl in der ersten Instanz als auch in der Beschwerdeinstanz. Indem er sich mit Hingabe in die technischen Details der Fälle einarbeitet, ohne den Überblick zu verlieren, gelingt es ihm immer wieder überzeugende Argumentationslinien aufzubauen, die letztlich zu positiven wirtschaftlichen Ergebnissen für die Mandanten führen. Dabei kommt ihm insbesondere auch bei der Abstimmung mit Kollegen und Mandanten seine Fähigkeit zu Gute, komplexeste Sachverhalte auf möglichst einfache Weise und auf dem Punkt zu bringen.
Er ist seit März 2019 als Patentanwalt bei BDPE tätig. Seine Ausbildung zum Patentanwalt hat er bei der Kanzlei Cohausz Hannig Borkowski Wißgott absolviert. Zuvor hat er als Entwicklungsingenieur bei dem multinationalen Konzern Saint-Gobain gearbeitet und als Erfinder von mehreren Patenten erste Einblicke in die Welt des gewerblichen Rechtschutz erhalten. Promoviert hat Michael im Bereich Laserphysik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sein Physikdiplom hat er an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena erworben.
Fon +49(0) 211 – 302766-35
michael.behmke@bdpe.de
Zulassung und Ausbildung
- Patentanwalt
- European Patent Attorney
- Promotion (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)
- Diplom-Physiker (Friedrich-Schiller-Universität Jena)
Vertretungsbefugt
- Deutschland:
- Bundesgerichtshof (nur Patentnichtigkeiten)
- Bundespatentgericht (BPATG)
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Europa:
- Einheitliches Patentgericht (EPG)
- Europäisches Patentamt (EPA)
- Amt der EU für Geistiges Eigentum (EUIPO)