Weitere Rechtsgebiete

Rechtssicherheit
für bessere Marktchancen

Das Wettbewerbsrecht reglementiert geschäftliche Handlungen und das Verhalten der wirtschaftlichen Akteure untereinander sowie gegenüber Verbrauchern, um unlautere Geschäftspraktiken zu unterbinden. Es regelt unter anderem vergleichende und irreführende Werbung, Telefonwerbung, Abonnements, Gewinnspiele oder Lotteriedienstleistungen, Rabatte, Zugaben, Leistungsschutz, das Abwerben von Kunden und Mitarbeitern sowie Verbraucherinformationen. Wir beraten Sie bei der Entwicklung von Vertriebsstrategien sowie bei der Gestaltung von Werbemitteln und vertreten Sie beim Vorgehen gegen unzulässige Maßnahmen Ihrer Mitbewerber.

Im Bereich Internet- und Domainrecht beraten wir Sie zu Rechtsproblemen, die bei der Nutzung des Internets zu gewerblichen Zwecken in den Bereichen e-Commerce/Onlineshops entstehen. Dabei geht es zum Beispiel darum, Domainnamen registrieren zu lassen und zu schützen, allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen, den Datenschutz zu gewährleisten und die gesetzlichen Pflichten für Telemedien zu erfüllen. Auch Fragen, die das Vertrags-, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht betreffen, können dazu gehören.

Im Rahmen unserer Kampagnenberatung prüfen wir Produkt- und Werbekampagnen auf ihre Rechtmäßigkeit, um unlautere Werbung sowie Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechtsverletzungen zu vermeiden. Dazu setzen wir bereits in der kreativen Entstehungsphase an und prüfen auch fertige Produkte, wie Internetseiten, Broschüren, Mailings oder Prospekte.

Zudem beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten von Arbeitnehmererfindungen. Dabei erweist sich insbesondere die naturwissenschaftlich-technische Kompetenz unserer Patentanwälte von Vorteil, wenn es darum geht, zu technischen Erfindungen Gutachten zu erstellen oder eine angemessene Erfindervergütung zu ermitteln.

Ansprechpartner:

Aufgaben
und Ziele

Wer eine neue technische Erfindung gemacht hat, sollte darauf ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden, um zu verhindern, dass andere die Erfindung gegen seinen Willen gewerblich verwenden. Schließlich hat der Patentinhaber das exklusive Recht, die jeweilige Erfindung wirtschaftlich zu nutzen und zu verwerten. Ein Patent gilt für 20 Jahre, vom Tag der Anmeldung an, und zwar für das Land, für das es erteilt wurde. Patentschutz kann jedoch für eine Vielzahl von Ländern erlangt werden.

Doch nicht nur der Patentinhaber profitiert davon, denn mit der Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung willigt er ein, dass seine Erfindung veröffentlicht wird. Andere können diese Offenbarung als Basis für ihre Weiterentwicklung nutzen, wobei sie natürlich das bestehende Schutzrecht beachten müssen.

Patentrecherchen können helfen, teure und unnötige Doppelentwicklungen sowie die Verletzung fremder Schutzrechte zu vermeiden. Auch bei der Bewertung von Unternehmen spielen Patente eine wichtige Rolle, denn sie spiegeln das Innovationspotential des Unternehmens wider. Schutzrechte sind ein wichtiges Indiz dafür, ob die Firma langfristig und erfolgreich am Markt bestehen kann.

Prosecution –
unsere Dienstleistungen

Unsere Patentanwälte erkennen mit ihren naturwissenschaftlich-technischen Fachkenntnissen die technischen Details sowie das Neue und Besondere Ihrer Erfindung und können Sie dazu kompetent beraten. Sie melden Patente oder Gebrauchsmuster national und international für Sie an und vertreten Sie in den amtlichen Prüfungsverfahren.

Zu unserem Service gehört es ferner, Patente und Patentanmeldungen zu verwalten und zu überwachen. Wir führen für Sie Löschungs-, Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Zudem beraten wir Sie zu Schutzrechtsbewertungen, Lizenzverträgen oder Arbeitnehmererfinderrechten.

Wir vertreten Sie vor dem Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BpatG), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Harmonisierungsamt für den EU-Binnenmarkt (HABM) und der World Intellectual Property Organization (WIPO, Weltorganisation für Geistiges Eigentum).

Litigation –
wir streiten für Sie

Wir vertreten Sie in Verletzungsverfahren vor Landgerichten und Oberlandesgerichten und führen für Sie Löschungs-, Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor den entsprechenden Institutionen.

Branchen: Den Einzelnen im Umfeld sehen

Wir betreuen und beraten Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftssparten. Damit wir den jeweiligen Branchenanforderungen unserer Mandanten gerecht werden können, haben sich unsere Anwälte unterschiedlich spezialisiert und pflegen engen persönlichen Kontakt zu den Experten in den Unternehmen. Auf diese Weise gewinnen sie intensive Einblicke in die jeweilige Branche.

Telekommunikation

Im Bereich IT und Telekommunikation beraten und betreuen wir unsere Mandanten, darunter auch große Konzerne, vor allem mit unserer patentrechtlichen und technischen Kompetenz. Damit konnte unser Experte bereits für börsennotierte Telekommunikationsunternehmen in Rechtsstreitigkeiten zwischen Betreibern von Mobilfunknetzen sowie zwischen Betreibern und Handyzulieferern beratend tätig werden und die prozessführenden Rechtsanwälte unterstützen.

Agenturen

Die Beratung von Kommunikationsagenturen aus Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Marketing sowie Bild- und Online-Medienagenturen zählt zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei.

Hier stellen wir vor allem sicher, dass Kampagnen und Werbemaßnahmen rechtskonform sind, wirken in diesem Zusammenhang bei der Namensfindung mit und beraten zu Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts.

Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung agenturspezifischer Verträge und gegenüber ihren Dienstleistern. Mit diesen Leistungen stehen wir auch Autoren und Verlagen als Berater und Rechtsvertreter zur Verfügung.

Maschinenbau

Im Bereich Maschinenbau beraten wir vor allem kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Konzerne und Weltmarktführer sowie Einzelerfinder umfassend auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Patent- und Markenrecht.

Wir betreuen unsere Mandanten sowohl im In- als auch im Ausland und in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit unserem Fachwissen aus Technik und Naturwissenschaften sowie unserer Branchenerfahrung.

Über besonders ausgeprägte Kenntnisse verfügen wir in den Bereichen Fahrzeug- und Antriebstechnik, Bau- und Werkzeugmaschinen- sowie Fein- und Mikrotechnik, aber auch Verfahrens- und Kunststofftechnik sowie Lebensmittel- und Medizintechnik.

Konsumgüter

Zu unseren Mandanten zählen wir Unternehmen der Konsumgüterindustrie, etwa Markenartikelhersteller oder Unternehmen der Technologiebranche, zu denen auch einige deutsche und ausländische Weltmarktführer gehören. Außerdem betreuen wir Einzel- und Versandhändler.

Dabei sind wir laufend in der Beratung aktiv, insbesondere zu Fragen des Marken- und Designrechts. So betreuen wir ganze Markenportfolios und prüfen, ob bestimmte Produkte Schutzrechte Dritter verletzen oder Produkte Dritter die Schutzrechte unserer Mandanten.

Im Bereich Domainrecht spielt das „Domainparking“ eine große Rolle: Wir sichern Domains für die Markeninhaber, die andere zu Unrecht oder markenrechtswidrig reserviert haben.

Energieversorger

Seit der Liberalisierung der Energiemärkte haben sich die Energieversorger auch für Kunden außerhalb ihres traditionellen regionalen oder lokalen Verbreitungsgebietes geöffnet. Energie und Gas sind jedoch Produkte, die sich nicht über ein äußeres Erscheinungsbild definieren lassen – es bleibt nur der Weg über die Marke. Die ist deshalb seit der Marktöffnung für jeden Wettbewerber ein Muss.

Wir betreuen diverse größere Energieversorger vor allem
markenrechtlich dabei, ihre Produkte über Tarif- und Markennamen für den Verbraucher und den Markt kenntlich zu machen.

Weitere Branchen

Die Rechts- und Patentanwaltskanzlei Braun-Dullaeus Pannen betreut Unternehmen und Einzelerfinder aus unterschiedlichen Branchen. Dabei schließen wir grundsätzlich keine Wirtschaftssparten und kein Technikgebiet aus.

Anhand der in der Rubrik „Branchen“ auf dieser Website beispielhaft genannten Gebiete können Sie sich einen Überblick über unsere bisherigen Schwerpunkte verschaffen. Darüber hinaus sind wir jedoch auch in anderen Branchen intensiv tätig.

Unternehmen – ihr Bedarf entscheidet

Wir betreuen Mandanten verschiedenster Größen mit dementsprechend unterschiedlichen Bedürfnissen. Das reicht von national wie international aktiven Unternehmen über große, börsennotierte Konzerne und kleinere, mittelständische Unternehmen bis hin zu Einzelunternehmen und Start-ups, die über keine eigene Patentabteilung oder kein juristisches Fachwissen verfügen und daher speziellen Beratungs- und Betreuungsbedarf haben.

Konzerne

Gerade bei großen Unternehmen und börsennotierten Konzernen sind Innovationen bedeutende Unternehmenswerte. Marken, Patente und Gebrauchsmuster können mitentscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg und Börsenwert. Dementsprechend kommt den gewerblichen Schutzrechten ein großer Stellenwert zu.

Große Unternehmen verfügen zwar in der Regel über eine eigene Rechtsabteilung. Die Mandanten, die wir in diesem Bereich vertreten, suchen aber unsere spezialisierte Kompetenz und Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz – auch auf internationaler Ebene. Sie profitieren von unserer Erfahrung mit komplexen Unternehmensstrukturen wie auch unserer Prozesserfahrung.

Wir bieten pro-aktive Betreuung und aufgrund flacher Hierarchien gute Erreichbarkeit zu festen Ansprechpartnern. Der enge persönliche Kontakt zu den fachlichen Experten und Unternehmensjuristen ist für uns selbstverständlich.

Kleine und Mittlere Unternehmen

Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung arbeiten wir intensiv mit Ihren fachlichen und technischen Experten zusammen und bieten eine umfassende Betreuung als „externe Rechtsabteilung“. Sie können in diesem Zusammenhang auf unsere spezialisierte Kompetenz und Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz vertrauen – auch auf internationaler Ebene.

Darüber hinaus bieten wir auch Dienstleistungen wie Marktrecherchen und die Verwaltung ganzer Patent- und Markenportfolios an. Aufgrund unseres unternehmerischen und serviceorientierten Denkens sind wir mit den betriebswirtschaftlichen Ansprüchen kleiner und mittlerer Unternehmen gut vertraut.

Einzelunternehmen

Als Unternehmer ohne wirtschaftsjuristisches Know-how finden Sie bei uns eine umfassende rechtliche Betreuung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Darüber hinaus beraten wir Sie nach dem Motto „Alles aus einer Hand“ aber auch außerhalb unserer Kernbereiche oder vermitteln Ihnen bei Bedarf externes juristisches Fachwissen.

Wir denken unternehmerisch, serviceorientiert und kostenbewusst. Zudem bieten wir eine pro-aktive Betreuung und – aufgrund unserer flachen Hierarchien – gute Erreichbarkeit fester Ansprechpartner.

Start-ups

Als Unternehmensgründer sind Sie mit vielen neuen Herausforderungen konfrontiert. Sie müssen Ihre Innovationen und Ihr Markenzeichen im Markt bekannt machen und gleichzeitig vor Nachahmern schützen.

Wir helfen Ihnen, diesen Spagat zu bewältigen, ohne dabei Ihrerseits mit den Rechten von Wettbewerbern zu kollidieren. Dazu bieten wir pro-aktive und umfassende Betreuung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, aber auch darüber hinaus. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen zudem externes juristisches Fachwissen aus anderen Rechtsgebieten.

Wir denken unternehmerisch, serviceorientiert und kostenbewusst. Dadurch sind wir in der Lage, Ihren betriebswirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Unsere flachen Hierarchien ermöglichen gute Erreichbarkeit fester Ansprechpartner.

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